Das Hauptzollamt Gießen hat der ScheBo Biotech AG mit Wirkung vom 30. September 2011 den Status eines AEO-F (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter – Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit) bewilligt.
Das Ziel des AEO-Programms ist die Absicherung der internationalen Lieferkette. Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte genießt dabei die folgenden Vorteile:
Inhaber eines AEO-Zertifikats werden weltweit als sichere, zuverlässige und vertrauenswürdige Geschäftspartner im internationalen Handel angesehen;
- Bei Inhabern eines AEO-Zertifikats wird weniger häufig eine Prüfung von Waren oder Unterlagen vorgenommen. Sofern nach der Risikoanalyse dennoch eine weitergehende Prüfung erforderlich ist, wird diese vorrangig durchgeführt. Der Bewilligungsinhaber kann davon vorab informiert werden;
- Die gegenseitige Anerkennung mit anderen Staaten kann für eine schnellere Zollabfertigung sorgen;
- Inhaber eines AEO-Zertifikats S oder F dürfen summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen mit reduzierten Datensätzen abgeben;
- Inhaber eines AEO-Zertifikats können leichter von weiteren Vereinfachungen profitieren.
Zu den Voraussetzungen für eine Erteilung des AEO-Zertifikats zählen
- Die bisherige Einhaltung der Zollvorschriften;
- Eine angemessene Führung der Geschäftsbücher;
- Der Nachweis der Zahlungsfähigkeit;
- Die Einhaltung von Sicherheitsstandards.
Auch über die Grenzen der Europäischen Gemeinschaft hinaus soll der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten anerkannt werden. Abkommen bestehen derzeit mit
- den USA
- der Schweiz
- Norwegen
- Japan
Mit weiteren Drittländern steht die Europäische Gemeinschaft in Verhandlungen.